Ausführungspolitik
Einleitung
Gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) sind wir verpflichtet, Sie über unsere Durchführungspolitik von Wertpapieraufträgen in Kenntnis zu setzen.
Ausführungsgrundsätze
R&B trifft alle zweckmäßigen Vorkehrungen, um gleichbleibend, aber nicht auf Basis der einzelnen Wertpapieraufträge, das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen. Unter dem Begriff "gleichbleibend" wird das bestmögliche Ergebnis im Sinne einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung verstanden.
Kunden mit Depotbankbeziehung
R&B leitet grundsätzlich alle Wertpapieraufträge seiner Kunden an die Depotbank des jeweiligen Kunden zur Ausführung weiter. Dabei verfügt jede Depotbank über eigene Regeln zur Durchführung von Wertpapieraufträgen bzw. über eine formulierte Durchführungspolitik. R&B verweist daher generell auf die Durchführungspolitik der Depotbank.
Kunden ohne Depotbankbeziehung oder Wunsch eines Depotbankwechsels
Hat ein Kunde noch keine Depotbankbeziehung oder möchte er die Depotbank wechseln, stellt R&B eine Auswahl von Depotbanken zur Verfügung. Die Selektion dieser Depotbanken erfolgt unter der Berücksichtigung folgender Faktoren mit unterschiedlicher Gewichtung:
Preis
Der Vorteil eines Ausführungsplatzes hinsichtlich des Preises (Kurses) beruht auf den Preisbildungsmechanismen (bspw. Auktionsverfahren, Market Maker usw.). Weiters hängt die Kursbildung von der Anzahl der Marktteilnehmer, der sich daraus ergebenden Liquidität und von der Handelswährung, usw. ab.
Kosten
Grundsätzlich bestehen die Kosten aus den Entgelten der depotführenden Bank (oder Broker, Online-Broker) sowie den mit der Ausführung verbundenen Fremdkosten Dritter (bspw. Börsegebühren, Market-Maker-Kosten), aber auch aus Steuern, Clearing- und sonstigen Abwicklungsgebühren. Stellt R&B bei der Durchführung von Aufträgen ausgeprägte Kostendifferenzen bei unterschiedlichen, in der Region des Kunden tätigen Depotbanken fest, wird sie eine Empfehlung zum Wechsel der Depotbank abgeben, ohne vom oben dargelegten Prinzip, alle bei der Depotbank des Kunden durchführbaren Aufträge an diese weiterzuleiten, abzugehen. Weisungen des Kunden in Bezug auf die Wahl der Depotbank wird R&B in jedem Fall befolgen.
Schnelligkeit der Ausführung
Darunter ist die Zeitspanne zu verstehen, die zwischen dem Vorliegen eines Auftrags und der Auftragszuteilung liegt.
Wahrscheinlichkeit der Ausführung
Die Ausführungswahrscheinlichkeit eines Kundenauftrags hängt maßgeblich von der Liquidität am jeweiligen Ausführungsplatz ab.
Andere relevante Faktoren
Das sind beispielsweise Standort, Erreichbarkeit und Services.
Das bestmögliche Ergebnis für einen Privatkunden bestimmt sich aus der Gesamtbewertung, die in erster Linie den Preis und die Kosten des Finanzinstruments im Zusammenhang mit der Ausführung heranzieht.
Nach sorgfältiger Prüfung auf Basis der gesetzlichen Anforderungen ist R&B der Auffassung, dass die von R&B ausgewählten Depotbanken (oder Broker, Online-Broker) die bestmögliche Ausführung von weitergeleiteten Aufträgen für ihre Kunden gewährleisten.
R&B prüft regelmäßig, ob die Ausführungsgrundsätze und -verfahren der ausgewählten Depotbanken im Einklang mit den Grundsätzen einer bestmöglichen Auftragsausführung gemäß WAG 2018 stehen, und ergreift bei Bedarf Korrekturmaßnahmen.
Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellen die gewählten Depotbanken (oder Broker, Online-Broker) der R&B auch die notwendige Infrastruktur und die benötigten Dienstleistungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen für Privatkunden und professionelle Kunden erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien in Bezug auf Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung.
Weitere Synergieeffekte werden bspw. erzielt durch die Bereitstellung von:
‒ Orderrouting, Abrechnungs- und Abwicklungsfunktionalitäten
‒ Marktzugängen über die gewählten Depotbanken
‒ Wartung und Weiterentwicklung der EDV-Systeme
‒ Support-Leistungen wie Hotline-Funktion oder Notfall-Support bei Systemausfällen
‒ konkurrenzfähigen Datenverarbeitungssystemen für die Orderbearbeitung im Einklang mit unseren Arbeitsabläufen.
Abweichung von Ausführungsgrundsätzen
Erteilt der Kunde eine ausdrückliche Weisung, so führt die beauftragte Depotbank (oder Broker, Online Broker) den Kundenauftrag gemäß dieser ausdrücklichen Weisung aus. Der Kunde sollte beachten, dass dies die beauftragte Depotbank (oder Broker, Online Broker) daran hindern könnte, hinsichtlich der Aspekte des Auftrags, auf die sich die ausdrücklichen Weisungen beziehen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat die Effizienz und Wirksamkeit der Vorkehrungen und der Ausführungsgrundsätze zu überwachen. Die jeweils gültige Fassung der Ausführungsgrundsätze für Privatkunden finden Sie unter www.rbvm.at/ausfuehrung.html